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Verantwortet werden die Angebote vom Religionspädagogischen Amt der EKHN in Herborn, in Kooperation mit den religionspädagogischen Beauftragten der Dekanate Biedenkopf, Gladenbach, Dillenburg,Herborn,Weilburg und Runkel.
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Unterrichtsgarantie Plus und Fortbildungen
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Fortbildungserlass: Auch unter den Bedingungen der "Unterrichtsgarantie Plus" ist der Erlass für den Religionsunterricht( vgl. Amtsblatt HKM 8/99, Seite 695ff)weiterhin voll in Kraft. Dieser besagt: "4. Den in Nr.1 Genannten (d.h. den im Fach Religion Unterrichtenden) ist auf Antrag bis zu zwei Tagen im Schuljahr Dienstbefreiung zur Teilnahme an von den Kirchen oder Religionsgemeinschaften veranstalteten Arbeitsgemeinschaften zu erteilen. Diese sowie weitere außerhalb des Unterrichts stattfindende Arbeitsgemeinschaften gelten als dienstliche Veranstaltungen im Sinne des § 31 Abs. 5 BeamtVG, wenn sie der zuständigen Schulaufsichtsbehörde vorher bekannt gegeben wurden. In diesen Fällen kann Unfallfürsorge gewährt werden, wenn und soweit von anderer Seite Unfallfürsorge oder sonstige Leistungen wegen des Unfalls nicht erbracht werden. Für Angestellte gelten die einschlägigen Bestimmungen des BGB und des Sozialgesetzbuches VII."
Der Erlaß spricht ausdrücklich von bis zu 2 Tagen Dienstbefreiung, d.h. Befreiung innerhalb der Schulzeit. Diese muss für den Religionspädagogischen Tag, ganztägige Seminarangebote des RPA in Anspruch genommen werden können.
Alle unsere Veranstaltungen sind den Schulämtern gemeldet und dem Institut zur Qualitätssicherung zur Akkreditierung vorgelegt. Soweit noch nicht erfolgt, bemühen wir uns zeitnah die Bepunktung zu einem interessantem Angebot zu veröffentlichen.
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Druckbare Version
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