Sie haben das zweite Staatsexamen erworben ? Herzlichen Glückwunsch!
Tagung zur Kirchlichen Bevollmächtigung
Um Religion unterrichten zu können, benötigen evangelische Lehrkräfte eine Bevollmächtigung der EKHN. Nach dem I. Staatsexamen erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst eine vorläufige Zustimmung, um ihre Ausbildung absolvieren zu können. Ein Jahr nach Ablegung des II. Staatsexamens erlischt diese vorläufige Zustimmung. Die Lehrkräfte werden dann zeitig genug zu einer Bevollmächtigungstagung eingeladen, in der die Frage des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche bezogen auf den Religionsunterricht besprochen wird. Nötig zur Erlangung der Bevollmächtigung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Rückfragen hierzu beantwortet Studienleiterin Frindte-Baumann gerne zeitig vor der Tagung.
Zur Bevollmächtigungstagung gehört der zentrale Bevollmächtigungsgottesdienst in zeitlicher Nähe zur Tagung. Er wird gehalten vom Kirchenpräsidenten der EKHN; in ihm werden die Bevollmächtigungsurkunden überreicht.
Es ergeht eine persönliche Einladung.
Damit die vorläufige Zustimmung zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht nicht erlischt, laden wir Sie zu der Bevollmächtigungstagung 2009 ein, die mit der feierlichen Verleihung der Urkunden zur endgültigen Bevollmächtigung zur Erteilung von evangelischen Religionsunterrichtes in einem Gottesdienst abschließt.
Tagungen zum Erwerb der endgültigen kirchlichen Bevollmächtigung finden für Lehrkräfte mit dem II. Examen statt:
Nächste Bevollmächtigungstagung in 2010: ( für Lehrkräfte mit 2. Examen) 24-25.8. 2010 RPA Herborn Beginn: 15.00 Uhr Leitung: W.Wendel
Sollten Sie noch nicht eingeladen worden sein, dann machen Sie uns aufmerksam!
Unterlagen und Informationen können Sie in unserem Sekretariat anfordern.